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Wichtige Kundeninformation

Abgabe von gebrauchtem Speiseöl und Speisefett darf ausschließlich an Unternehmen erfolgen, die über eine Zulassung für Transport/Verwertung für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte der Kategorie 3 gemäß VO(EU) 1069/2009 verfügen!

Im Anhang 1 der „VO(EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben“ wird unter anderem auch der Begriff „Küchen- und Speiseabfälle“ folgendermaßen neu definiert:

22. „Küchen- und Speiseabfälle“: alle aus Restaurants, Catering-Einrichtungen und Küchen, einschließlich Groß- und Haushaltsküchen stammenden Speisereste einschließlich gebrauchten Speiseöls;

Dies hat zur Folge, dass nach aktueller Rechtslage gebrauchte Speiseöle aus der Gastronomie als tierische Nebenprodukte der Kategorie 3 gelten und deshalb nur noch von speziell dafür zugelassene Unternehmen transportiert und verwertet werden dürfen. Eine Abgabe an den örtlichen Entsorger oder an sonstige Dritte ist in der Regel nicht zulässig, selbst dann nicht, wenn diese zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe sind! Prüfen Sie deshalb zu Ihrer eigenen Sicherheit, ob das bei Ihnen abholende Unternehmen über eine Zulassung und Registrierung nach dem „Tierischen Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz“ (TierNebG) verfügt.

Unsere Zulassungs- und Registriernummer lautet: DE 06 440 0005 03.

Sammlung, Transport, Verarbeitung und Verwertung erfolgen streng nach den gesetzlichen Vorschriften und unter ständiger Aufsicht der zuständigen Überwachungsbehörden. Wir sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und verfügen darüber hinaus über sämtliche notwendigen Zulassungen und Genehmigungen, insbesondere nach VO(EG) 1069/2009 (ehem. VO(EG) 1774/2002), TierNebG und TierNebV.